Windenergie in Bornheim: Gemeinsam können wir etwas bewegen

Ob Rundschau, General-Anzeiger, die Stadt Bornheim, der LSV oder die Bornheimer Parteien: Die Offenlegung des Entwurfs des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien der Bezirksregierung Köln ist derzeit in aller Munde.

Noch bis zum 13. Februar können Stellungnahmen gegen die überdimensionierte Ausweisung von Windenergie-Vorrangflächen auf der Ville eingelegt werden. Diese müssen von der Bezirksregierung im nächsten Planungsschritt berücksichtigt und abgewogen werden.

Stellungnahmen können mit dem Betreff „Öff Teilplan EE“ per E-Mail an ErneuerbareEnergien(at)bezreg-koeln.nrw.de gesendet oder per Post an die „Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, 50606 Köln“ geschickt werden.

Ich habe meine Stellungnahme bereits letzte Woche eingereicht. Darin habe ich als studierte Politikwissenschaftlerin den Fokus auf den Aspekt der demokratischen Legitimation gelegt. Meine Stellungnahme findet ihr übrigens hier:

„Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Dr. Wilk,

sehr geehrte Mitglieder des Regionalrats,

sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich als Bornheimer Bürgerin Einspruch gegen die überdimensionierte Ausweisung von Windenergie-Vorrangflächen auf der Ville der Stadt Bornheim im Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien ein.

Die Stadt Bornheim hat bereits in einem vorbildlichen (!) jahrelangen Verfahren zwei Konzentrationszonen für Windenergie in der Rheinebene sowie auf der Ville beschlossen. Diese sind demokratisch legitimiert und mit überwältigender Mehrheit durch den Bornheimer Stadtrat unter Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen worden. Ich plädiere daher eindringlich dafür, die beiden existenten Konzentrationszonen zu belassen wie sie sind.

In Bornheim geht es überhaupt nicht darum, Windenergie zu verhindern. Im Gegenteil: Stadt und Rat haben hier eine Vorbildfunktion eingenommen und mit den beiden rechtskräftigen Konzentrationszonen dem Ausbau der Windenergie substanziell Raum verschafft. Beide Konzentrationszonen zusammen umfassen bereits mehr als 5 Prozent der Gesamtfläche des Bornheimer Stadtgebiets.

Mit dem Inkrafttreten des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) 2023 hat sich die Planung von Windenergievorhaben stark verändert. Nach dem WindBG muss NRW 1,1 Prozent der Landesfläche bis 2027 und 1,8 Prozent der Landesfläche bis 2032 als Windenergiegebiete ausweisen. Die schwarz-grüne NRW-Landesregierung möchte diese Vorgaben aber deutlich übertreffen und hat für NRW und damit für die Bezirksregierungen das Ziel ausgegeben, die vorgegebene Landesfläche von 1,8 Prozent bereits bis Ende 2025 erreichen zu müssen. Dadurch wird das Verfahren jetzt übereilt durchgezogen auf dem Rücken der Kommunen, deren Interessen vorab nicht ausreichend berücksichtigt werden konnten. Das Ergebnis sehen wir nun auch für Bornheim.

Bei allem Verständnis für die politischen Ziele aus Düsseldorf: Diese dürfen nicht dazu führen, dass die kommunale Planungshoheit und demokratische Beschlüsse ausgehebelt und einzelne Kommunen dafür herhalten müssen, dass die Ziele auf Biegen und Brechen erreicht werden.

Der aktuelle Entwurf des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien weist für Bornheim eine Fläche von 8,76 Prozent aus. Bei dieser Summe noch Akzeptanz in der Bevölkerung herzustellen, ist mehr als schwierig. Aber Demokratie funktioniert nur MIT den Bürgerinnen und Bürgern und nicht gegen sie. Bornheim hat bereits einen demokratischen politischen Prozess zur Ausweisung von Windenergie erfolgreich abgeschlossen und Konzentrationszonen so großzügig ausgewiesen, dass wir deutlich mehr als doppelt so viel Fläche für WEA ausweisen als es der Landesdurchschnitt für NRW vorsieht.

Diese politische und demokratische Vorreiterrolle sollten auch die nächsthöheren politischen Instanzen entsprechend würdigen und respektieren.

Als Bornheimerin und ehrenamtliche Stadträtin appelliere ich daher an Ihr Demokratieverständnis: Übernehmen Sie die bereits vorhandenen, demokratisch legitimierten Konzentrationszonen in Bornheim so, wie sie sind und verzichten Sie auf eine Vergrößerung im Rahmen der Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien.“