Windenergie in Bornheim: Noch ist alles offen

Die Pläne der Bezirksregierung zur Windradplanung in Bornheim sind ein Bärendienst an unserer Demokratie. Seit Monaten üben daher auch die Bornheimer Sozialdemokrat*innen massive Kritik an dem Verfahren. Es gibt aber noch Hoffnung. So geht es jetzt weiter:

„Mit dem nun vorliegenden Aufstellungsbeschluss durch den Regionalrat ist noch nichts verloren, da im Rahmen des Verfahrens auch die Betroffenen – in unserem Fall die Stadt Bornheim – eine Stellungnahme abgeben können, die dann vom Regionalrat abgewogen werden muss. Heißt: Wenn wir die Mehrheit im Regionalrat von unserem Standpunkt überzeugen können, könnten die Pläne im weiteren Verfahren noch in unserem Sinne angepasst werden“, erklären die SPD-Fraktionsvorsitzenden Anna Peters und Wilfried Hanft.

Hanft und Peters sind daher bereits seit Monaten im engen Austausch mit der SPD-Fraktion im Regionalrat, dem politischen Entscheidungsgremium der Bezirksregierung. Dort kann man den Ärger aus Bornheim auch gut verstehen und versichert politische Rückendeckung. Dennoch musste es aus verfahrensrechtlicher Sicht Ende Dezember zum Aufstellungsbeschluss für die Pläne kommen, um das Verfahren im Ganzen nicht zu gefährden. Dazu erklärt Dietmar Tendler für die SPD im Regionalrat: „ Der Regionalrat hat von der Landesregierung die Vorgabe bekommen, für unseren Regierungsbezirk eine Fläche von rund 15.600 ha für Windenergieanlagen auszuweisen. An diese Vorgabe sind wir leider strikt gebunden. Deshalb war es wichtig, im Aufstellungsbeschluss alle rechtlich in Frage kommenden Flächen zu berücksichtigen, um diesen Wert zu erreichen. Im Rahmen der ersten Offenlage gibt es aber die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben, die wiederum von der Bezirksregierung und vom Regionalrat geprüft werden. Das sichern auch wir auch für die Belange in Bornheim  ausdrücklich zu. Die SPD-Fraktion im Regionalrat hatte darauf bestanden, den Aufstellungsbeschluss noch in 2024 zu fassen, um die Chance zu wahren, das komplexe Verfahren noch in der laufenden Wahlperiode des Regionalrates zu beenden.“

Für die SPD-Fraktion in Bornheim ist daher klar:  Wir müssen einerseits in unserer Stellungnahme an die Bezirksregierung die Sicht unserer Stadt klar verdeutlichen und andererseits auch die Mehrheit der Fraktionen im Regionalrat überzeugen, der Bornheimer Position zu folgen. „Gemeinsam können wir die Pläne der Bezirksregierung noch in unserem Sinne beeinflussen. Hier rufen wir insbesondere auch CDU und FDP auf, ihre Vertreter im Regionalrat ins Gebet zu nehmen“, so Peters und Hanft.

Die Bezirksregierung ist seit dem 1. Februar 2024 für die Ausweisung von Windenergiebereichen zuständig. Nach Angaben der Bezirksregierung können Stellungnahmen zum Entwurf des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien von Montag, 13. Januar, bis Donnerstag, 13. Februar, abgegeben werden.

Zum Hintergrund: Um zu verhindern, dass Windenergieanlagen an beliebigen Stellen errichtet werden und unser Landschaftsbild stark beeinträchtigen, haben wir uns im Stadtrat schon vor Jahren auf den Weg gemacht, entsprechende Konzentrationszonen für Windenergieanlagen rechtssicher zu planen und auszuweisen. Mit der Ausweisung von zwei Windkraft-Konzentrationszonen, begleitet von einer sehr guten Bürgerbeteiligung, hat die Stadt mit einem Flächenanteil von über 4 Prozent hier einen vorbildlichen Weg eingeschlagen. Der Plan sieht zwei Konzentrationszonen für die Windenergie mit mehreren Teilflächen vor: Die Konzentrationszone „Rheinebene“, die zwischen den Ortschaften Sechtem und Widdig liegt, und die Konzentrationszone „Ville“, die sich südwestlich der Ortschaften Rösberg und Hemmerich befindet.

Die Stadt Bornheim hat den Teilflächennutzungsplan Windenergie am 23. Januar 2024 bekannt gemacht. Die Bezirksregierung ist jedoch seit dem 1. Februar 2024 für die Ausweisung von Windenergiebereichen zuständig. In einem Vorentwurf für den neuen Regionalplan Windenergie hat die Bezirksregierung im März 2024 vorgeschlagen, die Konzentrationszone in der Rheinebene nicht in den Regionalplan zu übernehmen und stattdessen den Windenergiebereich auf der Ville um 84 Prozent zu vergrößern und bis auf 700 Meter an die Wohnbebauung heranzuholen. Diese Pläne wurden nach massivem Druck aus Bornheim angepasst –  jedoch nur für die Rheinebene. Die Vergrößerung der Flächen für Windenergie auf der Ville sind weiterhin Teil der aktuellen Planungen der Bezirksregierung – zum Ärger der Bornheimer Kommunalpolitik.

Mit dem Inkrafttreten des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) 2023 hat sich die Planung von Windenergievorhaben stark verändert. So sind den einzelnen Bundesländern verbindliche Flächenziele vorgegeben worden, die bis spätestens 2032 ausgewiesen werden müssen. Nach dem WindBG muss NRW 1,1 Prozent der Landesfläche bis 2027 und 1,8 Prozent der Landesfläche bis 2032 als Windenergiegebiete ausweisen. „Die schwarz-grüne NRW-Landesregierung möchte diese Vorgaben aber deutlich übertreffen und hat für NRW und damit für die Bezirksregierungen das Ziel ausgegeben, die vorgegebene Landesfläche von 1,8 Prozent bereits bis Ende 2025 erreichen zu müssen. Dadurch wird das Verfahren jetzt übereilt durchgezogen –  auf dem Rücken der Kommunen, deren Interessen vorab nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Das Ergebnis sehen wir nun in Bornheim und auch in vielen anderen Städten und Gemeinden“, ärgern sich Anna Peters und Wilfried Hanft über die schwarz-grüne Landespolitik.